AGBs

Haus-und-Pfote Urlaubsbetreuung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltung der Bedingungen
Angebot und Leistungserbringung der Haus und Pfote Urlaubsbetreuung erfolgen auf der Grundlage der hier vorliegenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten in den vertraglichen Beziehungen bis zu deren vollständiger Abwicklung zwischen der Haus Und Pfote Urlaubsbetreuung und dem Vertragspartner.
Leistungsgegenstand und Leistungserbringung
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Diensten im Bereich Tiersitting, Gassiservice, Haussitting und der allgemeinen Betreuung von Tieren. Die Haus und Pfote Urlaubsbetreuung verpflichtet sich, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Können und mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln und Möglichkeiten zu erledigen.
Die Haus und Pfote Urlaubsbetreuung verpflichtet sich weiterhin, die ihr anvertrauten Tiere bestmöglich zu versorgen. Alle überlassenen Tiere werden art- und verhaltensgerecht behandelt, betreut, transportiert und ausgeführt. Auf eine strikte Einhaltung des Tierschutzgesetzes wird geachtet. Abgeschlossene Berufsausbildungen wie z.B. Tierpfleger, Gärtner usw. der Inhaber müssen nicht vorliegen.
Alle Gegenstände (z.B. Schlüssel oder Dokumente), die der Haus und Pfote Urlaubsbetreuung übergeben werden, werden sorgfältig verwahrt und vor dem Missbrauch durch Dritte geschützt. Sofern eine Betreuung in den Räumlichkeiten des Auftraggebers vereinbart wurde, verpflichtet sich die Haus und Pfote Urlaubsbetreuung, in den Räumlichkeiten des Vertragspartners mit größter Sorgfalt zu agieren und unberechtigten Dritten keinen Zutritt zu diesen Räumlichkeiten zu gewähren.

Vertragsabschluss
In Flyern, Anzeigen usw. enthaltene Leistungsangebote sind unverbindlich. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Vertragsbestätigung, wobei die Haus und Pfote Urlaubsbetreuung nicht verpflichtet ist, mit jedem Interessenten einen Dienstleistungsvertrag abzuschließen.
Der Beginn der Tätigkeit der Haus und Pfote Urlaubsbetreuung ist von der schriftlichen Auftragserteilung durch den Vertragspartner abhängig.
Email oder Postweg
HausundPfote@gmx.de Jaqueline Stock Hauptstr. 63 76756 Bellheim

Vergütung
Der Anspruch auf Vergütung entsteht, wenn dieHaus und Pfote Urlaubsbetreuung für den Vertragspartner die vereinbarte Leistung erbracht hat. Möchte der Vertragspartner die Dienste der Haus und Pfote Urlaubsbetreuung stornieren , so fallen je nach Zeitraum Stornierungsgebühren an. Für die Bezahlung der Vergütung haftet in jedem Fall der Vertragspartner, auch im Falle einer Kostenübernahme durch andere Stellen.
Das vereinbarte Entgelt ist bar sofort am Anreisetag oder per Überweisung 14 Tage vor Vertragsbeginn ohne Abzug fällig.
Stornogebühren: Kosten die für den Betreuungszeitraum angefallen wären, werden wie folgt in Rechnung gestellt.

                              3 wochen vorher     10 %
                             14 Tage      vorher     30 %
                              8 Tage      vorher      50 %
                       3-1     Tage      vorher      75 %      

Haftungsbegrenzung
Die Haus und Pfote Urlaubsbetreuung haftet nicht für die Erbringung der angebotenen Dienstleistung. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen die Haus und PfoteUrlaubsbetreuung ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Die Haus und Pfote Urlaubsbetreuung haftet ferner nicht für Schadensersatzansprüche, für deren Entstehen falsche oder unkorrekte Angaben des Vertragspartners ursächlich sind.
Für Schäden am Eigentum des Vertragspartners, die durch die Haus und Pfote Urlaubsbetreuung verursacht worden sind, haftet diese uneingeschränk. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Schaden innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden der Haus und Pfote Urlaubsbetreuung in schriftlicher Form anzuzeigen;(Datum des Poststempels ) ansonsten erlischt der Anspruch.
Der Tierhalter haftet bei Angriffen des Tieres auf dritte Personen nach § 833 BGB. Der Tiersitter kann für Schäden und Krankheiten, die das Tier während der Betreuungszeit erleidet, nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung des Tiersitters ist ausdrücklich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Es wird weiterhin keine Haftung für die eventuelle Deckung von läufigen Hündinnen übernommen.

Sofern der Hundehalter einen Aus- oder Freilauf ohne Leine wünscht, erfolgt dies ausschließlich auf Gefahr und Risiko des Eigentümers des Tieres. Der Tierhalter bleibt Eigentümer des Tieres nach § 833 BGB und versichert, dass das Tier gesund und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist, dass das Tier vollständig geimpft ist (der Impfausweis ist, soweit das möglich ist, vor Inanspruchnahme des gebuchten Services vorzulegen), dass das Tier weder bissig ist noch mutwillig abgerichtet wurde, dass bei Hunden eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde (das Bestehen der Versicherung ist nachzuweisen) und dass das Tier (soweit erforderlich) bei den zuständigen Behörden angemeldet ist und die dafür fälligen Steuern oder Gebühren entrichtet wurden.

Der Tierhalter muss im Schadensfall für alle Schäden, die durch das zu betreuende Tier entstanden sind, aufkommen. Eine zivilrechtliche Schadenhaftung durch die Haus und Pfote Urlaubsbetreuung wird vertraglich ausgeschlossen.
Es besteht keine Haftung für Verletzungen des Hundes, Verletzungen aus Raufereien mit anderen Tieren, Menschen oder für Sachschäden.

Erkrankung eines Tieres
Hält der Tiersitter eine tierärztliche Behandlung für sofort notwendig (lebensbedrohlicher Zustand des Tieres), so willigt der Tierhalter bereits schon jetzt darin ein, dass das Tier im Auftrag des Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung kommt. Bei eventuellen anderen Verletzungen des Tieres wird eine vorherige telefonische Absprache mit dem Tierhalter/Eigentümer gehalten.
Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Tierhalter/Eigentümer. Nach Absprache kann das zu betreuende Tier an dem vom Tierhalter gewünschten Ort abgeholt und auch dorthin zurück gebracht werden.

Datenschutz
Die Haus und Pfote Urlaubsbetreuung behandelt alle ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Daten und Informationen vertraulich. Personenbezogene Daten werden nur gespeichert, soweit der Vertragspartner im Einzelfall nach Maßgabe des § 4 des Bundesdatenschutzgesetzes eingewilligt hat. Personenbezogene Daten werden gelöscht und vernichtet, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder ein berechtigtes Interesse des Vermittlers dem entgegenstehen.

Änderung der Geschäftsbedingungen
Über Änderungen der Geschäftsbedingungen wird die Haus und Pfote Urlaubsbetreuung den Vertragspartner schriftlich unterrichten. Sofern dieser nicht einen Monat nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht, gilt dies als Einverständnis.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die beidseitigen Vertragsverpflichtungen ist das Amtsgericht Germersheim. Die Parteien vereinbaren für alle sich aus dem Vertragsverhältnis etwaig ergebenen Streitigkeiten das Amtsgericht Germersheim als örtlich zuständiges Gericht.
Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.

                      Ihre Tiere und Ihr Heim in guten Händen